Versickerungsnachweis Überflutungsnachweis in Leipzig
Projektentwickler/Architekten
Sie benötigen für die Genehmigung Ihres Vorhabens einen Versickerungsnachweis oder Überflutungsnachweis?
Gern erstellen wir Ihnen:
einen Überflutungsnachweis nach DIN 1986-100
einen Versickerungsnachweis nach DWA-A 138 oder bemessen
einen Regenrückhalteraum nach DWA-A 117
Überflutungsnachweis
Erstellung Überflutungsnachweis für Leipzig
Eine „Entwässerungsanlage ist so zu bemessen, dass ein ausreichender Schutz vor unplanmäßiger Überflutung gegeben ist“.
Dabei wird eine unplanmäßige Überflutung z.B. mit dem Austritt von Wasser innerhalb von Gebäuden oder die Überlutung von Flächen auf denen wassergefährdende Stoffe oder andere Schutzgüter lagern, definiert.
Dem gegenüber steht die kontrollierte schadlose Überflutung des Grundstücks.
In einem Überflutungsnachweis muss rechnerisch nachgewiesen werden, dass ein Schutz gegen Überflutung des Grundstücks bzw. eine kontrolliert schadfreie Überflutung gegeben ist.
Ein Überflutungsnachweis ist erforderlich für Grundstücke:
- mit einer Fläche größer als 800 m²
- und einer abflusswirksamen Fläche mit Kanalanschluss.
Der Nachweis soll die folgenlose Überflutung eines Grundstücks sicherstellen.
Dafür wird die zurückzuhaltene Niederschlagsmenge ermittelt.
Diese Niederschlagsmenge wird für die Planung und Errichtung von Regenrückhaltesystemen benötigt.
Die folgenlose Überflutung eines Grundstücks muss z.B. durch Mauern, Mulden, Rigolen oder Deiche sichergestellt werden.
Müssen Menschen, Tiere oder Sachgüter geschützt werden, so sind effektivere Regenrückhalteräume, wie Rückhaltebecken, Stauraumkanäle etc. zu errichten.
Wir helfen Ihnen bei der Erarbeitung eines Überflutungsnachweises.
Überflutungsplan
Versickerungsnachweis
Erstellung Versickerungsnachweis für Leipzig
Wer Niederschlagswasser in den Boden und/oder das Grundwasser versickern lassen möchte, benötigt dafür grundsätzlich einen wasserrechtlichen Versickerungsnachweis.
Ein Versickerungsnachweis ist für die Planung und Errichtung einer Versickerungsanlage vorgeschrieben.
Eigentümer von Gewerbeflächen sind gesetzlich dazu verpflichtet eine Erlaubnis für die Regenwasserversickerung zu beantragen.
Befindet sich Ihr Grundstück in einem Wasserschutzgebiet, so sind Sie ebenfalls dazu verpflichtet einen Versickerungsnachweis für den Betrieb einer Regenwasserversickerungsanlage vorzulegen.
Durch diesen Nachweis/diese Erlaubnis entfallen die teils hohen Regenwassergebühren. Dies hilft wirtschaften und spart Kosten.
Doch geht es primär um den Erhalt und die Erhöhung des Grundwasserspiegels. Wird Regenwasser nutzlos in die Kanalisation abgeleitet, so geht es uns und der Natur verloren.
Der Grundwasserspiegel sinkt somit ständig ab.
Die Folge ist, dass grüne Landschaften und Biotope unter massiver Trockenheit leiden und verschwinden.
Sie benötigen einen Versickerungsnachweis?
Wir, als spezialisiertes Planungsbüro helfen Ihnen dabei – Telefon 0341-44259986
Entwässerungsplan