Entwässerungsgesuch Leipzig – Für den Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser ist eine wasserrechtliche Erlaubnis von der zuständigen Unteren Wasserbehörde erforderlich.
Mit der Ableitung von Niederschlagswasser in den Untergrund ist das Allgemeingut „Grundwasser“ betroffen ist und erfordert somit ein Entwässerungsgesuch in Leipzig.
Die Prüfung der Zulässigkeit eines „Versickerungsprojektes“ durch die Untere Wasserbehörde erfolgt dabei auf der Grundlage einer vom Planer erarbeiteten wasserrechtlichen Genehmigungsplanung.
Wesentliche Inhalte der Genehmigungsplanung bilden dabei
Unabhängig davon ob es sich um Versickerungsanlagen für Neubauvorhaben handelt oder die im Zuge von Abkoppelungsmaßnahmen (vom öffentlichen Abwassernetz) gebaut werden sollen, ist eine wasserrechtliche Genehmigungsplanung als Grundlage für die Prüfung durch die Untere Wasserbehörde notwendig.
Wesentliche rechtliche und technische Regelungen für die Prüfung durch die Untere Wasserbehörde beinhalten hierbei, die Landeswassergesetze, das Baurecht, die Landesnachbarschaftsgesetze und die technischen Regelwerke der Fachverbände für Siedlungswasserwirtschaft (DWA-A 138 und ATV-DVWK-M 153).
Wir für Sie
Wir prüfen für Sie im Vorfeld der eigentlichen wasserrechtlichen Genehmigungsplanung die Machbar- und Wirtschaftlichkeit bei Neubau- und Abkoppelungsmaßnahmen, und bei Vorlage einer aktuellen Bestandsunterlage zu Ihrem Objekt ist die Prüfung der technischen Machbarkeit für Sie gratis!
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Ihr Regenwasser ist es wert.